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Wahlrecht für Kinder - Die Wählbarkeit

Artikel 38.2 des Grundgesetzes: »Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.« Und Paragraph 15.1 des Bundeswahlgesetzes präzisiert: »Wählbar ist, wer am Wahltage (...) das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.«

Dieselbe Diskriminierung.
Dieselbe Argumentation dafür und dagegen.

Aber plastischere Bilder:  Kinder als Kandidaten auf Wahlplakaten und im Fernsehen. Kinder als Wahlkämpfer und auf Wahlveranstaltungen. Kinder im Bundestag. Kinder als Redner im Europäischen Parlament und in der Generalversammlung der UNO. Kinder als Repräsentanten des Volkes auf Auslandsreisen, zu Gast bei der Queen, im Weißen Haus, im Kreml. Kinder als Staatssekretäre und Minister ...

Die Wählbarkeit darf wegen ihrer größeren Anschaulichkeit jedoch nicht überbewertet und für wichtiger gehalten werden als das Wahlrecht. Das Wahlrecht ist die politische Macht. Und um diese geht es. Die Wählbarkeit ist keine Machtfrage. Sie ist ein Recht, das wie das Wahlrecht zur Demokratie gehört und selbstverständlich auch Kindern zukommt.

Wahlrecht für Kinder - Die Entwicklung

Über das eigene Schicksal selbst zu bestimmen – dies ist ein uraltes Menschenrecht. Es gilt für den einzelnen und es gilt für die Gesellschaft. Das politische Selbstbestimmungsrecht einer Gemeinschaft bis hin zum Selbstbestimmungsrecht der Völker wurde in der Geschichte immer wieder gefordert, realisiert, missachtet, zurückerobert. Die Menschheit hat von der Antike bis heute ein wechselvolles Hin und Her von Selbstbestimmung und Unterdrückung erlebt.

Demokratie im alten Griechenland. Republik im Römischen Reich. Am Ende des Mittelalters reichsfreie Städte und Republiken mit Bürgerrechten. 1265 das Parlament in England. 1619 die General Assembly von Virginia. 1787 die Verfassung der Vereinigten Staaten von Nordamerika. 1791 das Zensuswahlrecht für Bürger in der Französischen Revolution. 1848 erstmals das allgemeine Wahlrecht für Männer in der Pariser Revolution. 1887 erstmals das allgemeine Wahlrecht für Frauen im amerikanischen Staat Wyoming. Nach dem Ende des 1. Weltkrieges Demokratien in Europa mit dem allgemeinen Wahlrecht für Männer und Frauen. 1949 und 1990 erneut Demokratie in Deutschland. – Dies ist die positive Tradition.

Dagegen stehen unzählige Monarchien, Aristokratien, Oligarchien, Theokratien, Despotien, Tyranneien und Diktaturen. Auf deutschem Boden wurde die letzte gerade erst beendet, die schrecklichste vor einem halben Jahrhundert.

Das politische Selbstbestimmungsrecht war immer ein Mittel, um die eigenen Vorstellungen von der Gestaltung der Verhältnisse ins Spiel zu bringen. Dabei kämpften die jeweiligen Interessengruppen für sich. Die Adeligen stritten mit dem König um ihre Rechte. In der Französischen Revolution ging es um das politische Recht privilegierter Bürger. In England wurde 1832 der Kreis der Wahlberechtigten auch auf die nicht ganz so Reichen erweitert. Die Arbeiterschaft der Pariser Revolution von 1848 trat erstmals für das Wahlrecht für jeden Mann ein. Doch bei allen unterschiedlichen Interessen – die Idee der politischen Selbstbestimmung aller setzte sich mehr und mehr durch. Als am Ende des 1. Weltkriegs die alten Herrschaftsstrukturen in Europa zusammenbrechen, wird in den neuen Verfassungen der Staaten das Wahlrecht für jeden Bürger festgeschrieben. Und, gänzlich neu, nach und nach auch für jede Bürgerin. So gibt es das Wahlrecht für Frauen in Deutschland 1918, in Österreich und den Niederlanden 1919, in den USA 1920, in Großbritannien 1928, in der Türkei 1934, in Frankreich 1946, in Belgien 1948, in Griechenland 1952 und in der Schweiz 1971 bzw. im Kanton Appenzell Innerrhoden endlich 1990.

Frauen und Politik – bezogen auf alle Frauen, nicht auf einzelne Regentinnen: Das passte nicht zusammen. Erst die Frauenbewegung, die vor 200 Jahren begann, brachte mit Unterstützung der Arbeiterbewegung den Gedanken der politischen Selbstbestimmung von Frauen zur Geltung und machte die Beteiligung aller Frauen an der politischen Macht in den modernen Demokratien möglich.

»Neger« und Selbstbestimmung – auch das war unvorstellbar. Erst durch ein neues Denken konnten die Weißen die Voll- und Gleichwertigkeit der Menschen schwarzer Hautfarbe erkennen. Nach der hieraus folgenden Abschaffung der Sklaverei in den USA im Jahr 1875 erhielten auch sie politische Rechte. Doch diese Rechte wurden erst 1960 mit der Bürgerrechtsbewegung um Martin Luther King so gestützt, dass den schwarzen Bürgern der USA daraus auch politische Macht und Selbstbestimmung erwachsen konnte.

Die Idee der Selbstbestimmung erhielt nach dem 2. Weltkrieg einen weiteren Aufschwung, als das Ende des Kolonialismus begann. Das bedeutet längst nicht überall Demokratie, aber doch den berechtigten Kampf darum, und unsere Sympathien und unsere Solidarität gelten diesen Völkern der Welt.

Wer in der Bundesrepublik Deutschland groß wurde, kennt nichts anderes als das Selbstbestimmungsrecht des Volkes, realisiert in den Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen. Die vergangenen Zeitalter sind keine Realität für diese Menschen, vielmehr sind Demokratie, allgemeines Wahlrecht und politische Selbstbestimmung für sie Selbstverständlichkeiten. Dennoch gilt, dass diese Grundrechte eben keine Selbstverständlichkeit sind, wenn man in die Geschichte sieht.


Wahlrecht für Kinder - Einleitung

Das Wahlrecht ist ein fundamentales Recht. Es ist nicht erforderlich, Kindern zunächst andere Rechte einzuräumen, bevor man ihnen das Wahlrecht zubilligt. Das Wahlrecht für Kinder ist aus dem Stand heraus realisierbar. Wurde in einer Revolution je gefragt, welche Rechte man erst haben muss, bevor man den König stürzt? Die umgekehrte Reihenfolge ist richtig: Wenn das Wahlrecht da ist, d.h. wenn die politische Macht gegeben ist, werden weitere Diskriminierungen fallen.

»Wenn Du jemandem gestattest,
Dir Dein Wahlrecht zu nehmen,
so bist Du kein freier Mensch,
sondern ein Sklave.

Selbst im Namen der höchsten
Ideale der Brüderlichkeit
oder anderer Werte
kann Dir niemand
das Recht nehmen,
zu wählen, zu entscheiden,
etwas zu schaffen.

Das heißt,
frei
diejenigen zu wählen,
die über Dein Schicksal
regieren werden.«



Europarat
Du bist ein Mensch – Botschaft an die Jugend Europas
1978


Wahlrecht für Kinder - Die Überlegungen

Ungute Gefühle, die durch die Forderung nach dem Wahlrecht für Kinder ausgelöst werden, lassen sich kaum argumentativ ausräumen. Es ist sinnvoller, sie als emotionale Realität anzuerkennen. Es kommt auch nicht darauf an, Einwände und Bedenken Kleinzureden und wegzudiskutieren, sondern sie aus der eigenen Position heraus zu beantworten. Welche Überlegungen stützen das Wahlrecht für Kinder? 10 Beispiele:

1.  Kinder werden auf neue Weise von den Erwachsenen ernst genommen. Politische Entscheidungen werden immer auch mit Blick auf die Wähler getroffen. Wie reagieren die Wähler, die unter 18 Jahre alt sind? Diese Frage ist gänzlich neu, und erst sie führt dazu, Kinder tatsächlich ernst zu nehmen und bei den politischen Entscheidungen überhaupt zu berücksichtigen. Nicht aus Großzügigkeit, sondern aus Notwendigkeit. Die Kinder haben jetzt Macht – gesellschaftliche, politische Macht. Allein ihre Stimmzettel verleihen ihnen dieses Gewicht. Es ist durch nichts zu ersetzen. Großzügigkeit und Freundlichkeit können jederzeit widerrufen werden. Gegen die Macht, die aus den Stimmzetteln kommt, gibt es jedoch kein Mittel.
2.  Es gibt einen psychologischen Durchbruch für die Kinder. Wenn Kinder politisch gleichwertig sind und einige Male an Wahlen teilgenommen haben, wird man ihnen mit einer anderen Achtung begegnen. Im Einkaufszentrum, im Bus, im Schwimmbad erlebt man dann nicht unmündige Kinder, sondern Wahlbürger. Wahlbürger Kind. Von der psychologischen Aufwertung für die Kinder selbst ganz abgesehen. »Ich bin nicht unwichtig – ich bin wichtig. Ich entscheide mit. Meine Stimme zählt.«
3.  Kinder verstehen viel von Politik. Zunächst: Es ist nicht notwendig, etwas von Politik zu verstehen, wenn es um das Selbstbestimmungsrecht und das Wahlrecht geht. Die Bürger entrissen dem König die Macht nicht deswegen, weil sie nachweisen konnten, dass sie mehr von Politik verstehen als er, sondern weil sie über ihr politisches Schicksal selbst bestimmen wollten. Die Legitimation kommt nicht aus dem besseren Verständnis von Politik oder aus irgendeiner Unterweisung in gesellschaftliche Zusammenhänge, sondern aus der demokratischen Idee: Dass die Macht nicht für einen oder für wenige reserviert ist, sondern dass alle Anteil an der Macht haben – alle ohne jegliche Einschränkung. Die Forderung, Kinder müssten etwas von Politik verstehen, ehe sie wählen können, und 18 Jahre oder vielleicht 16 Jahre wäre da die äußerste Grenze, ist eine zutiefst undemokratische Position. Diese Forderung trägt diktatorische Züge, das Verlangen nach Herrschaft und Unterordnung ist offensichtlich. Das »Davon verstehst du nichts« ist ein Abwehrargument, um die Macht nicht zu teilen.
     Kinder müssen also nichts von Politik verstehen, um Anteil an der politischen Macht zu haben. Dennoch aber verstehen sie viel von Politik: Humanität, Toleranz, Kreativität, Sensibilität, Fairness u. a. sind wichtige konstruktive Eigenschaften für die Politik. Von diesen gesellschaftlichen Basisfaktoren verstehen Kinder eine Menge, und es ist so, dass Erwachsene über dieses politische Wissen viel von ihnen lernen können. Und von den tagespolitischen Fragen versteht der eine mehr, der andere weniger – so, wie das bei den Erwachsenen auch ist.
4.     Versuche, Kinder zu verführen, laufen ins Leere. Denn die Konkurrenz schläft nicht. Sie deckt solche Versuche auf, und dann revanchieren sich die Kinder mit Wahl der Konkurrenz. Welche Chance hat denn ein politischer Verführer in einer Zeit, die demokratisch geprägt ist und in der destruktive und faschistische Tendenzen enttarnt werden? Die Inhumanität und der Totalitarismus politischer Verführer sind leicht zu durchschauen angesichts realer Machtbeteiligung durch demokratische Wahlen. Demokratie – erlebte, erfahrene Demokratie – ist die beste Waffe gegen jede Diktatur und jeden Verführungsversuch.
     Wenn Kinder aber in einer Diktatur leben – dann nämlich, wenn sie das Wahlrecht nicht haben – , kommt es nur auf den Verführer mit den größten Versprechungen an. Die Sorge vor der Verführbarkeit der Kinder spiegelt die Ängste der Erwachsenen, die in der eigenen Kindheit einer ausweglosen Diktatur ausgesetzt waren: Sie mussten den damaligen Erwachsenen folgen, ohne Recht. Sie lernten folgsam zu sein und allen Sprüchen zu glauben. Die Kinder des demokratischen Zeitalters jedoch kennen ihre Macht. Sie können sich ihre Sensibilität für Wahrhaftigkeit und Menschlichkeit bewahren, denn sie bestimmen selbst über ihr Schicksal. Kinder, für die Demokratie Realität und ein gewachsener Wert ist, werden sich mit Abscheu von diktatorischen Zumutungen und politischen Verführungen abwenden.
5.  Kinder sind sensibler als Erwachsene für Fairness und Wahrheit. Die Versuche, die Wähler zu hintergehen, zahlen sich bei den Kinderstimmen nicht aus. Politische Tugenden sind in Bezug auf diese Wählergruppe viel effektiver, und Politiker werden insgesamt in eine positive Richtung diszipliniert, wenn Kinder über Wahlstimmen verfügen. Sie quittieren unerbittlicher als Erwachsene Unfairness, Lüge und Gemeinheit mit Abwahl.
6.  Die Wahlreden werden verständlich. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland 15 Millionen Menschen unter 18 Jahren. Selbst wenn nur 20% zur Wahl gehen sollten, sind das noch 3 Millionen Stimmen. Daran kommt kein Politiker vorbei. Er muss so reden, dass er auch von diesen Wählern gut verstanden wird. Es gibt kein Problem aus Politik und Gesellschaft, das man nicht auch Kindern verständlich machen kann. Die Ausrede von der Kompliziertheit der Sachverhalte überzeugt nicht länger, die Konkurrenz hat nämlich den Politiker, der die Dinge auch den Kindern erklären kann. Das gilt nicht nur für Wahlreden, sondern allgemein für die Kommunikation zwischen Gewählten und Wählern, und das tut der gesamten politischen Kultur gut.
7.  Die Wahlprogramme werden zugunsten der Kinder umgeschrieben. Alles, was dem Interesse der Kinder dient und einen Stimmengewinn durch die Kinder verspricht, wird nun ernsthaft thematisiert und diskutiert und in die Programme der Parteien aufgenommen. Zum Beispiel Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Ortschaften, giftfreies Spielzeug, körpergerechte Schulmöbel, arbeitsfreie Wochenenden der Eltern, Umgestaltung des Schulwesens, funktionierender Lärmschutz, kinderfreundlicher Haus- und Wohnungsbau bis hin zu Treppengeländern für Kinder, kindgerechte Gestaltung öffentlicher Räume, phantasievolle Spielplätze, flächendeckende Jugendzentren, adäquate Einstiegsmöglich­keiten in Bus und Bahn auch für Kinder. Viele Dinge, für die engagierte Eltern im Interesse ihrer Kinder bislang erfolglos auf die Straße gehen, werden plötzlich realisiert, als hätte es nie etwas anderes gegeben. Durch das politische Gewicht der Kinder wird sich etliches ändern – sicher nicht zu unser aller Nachteil.
8.  Es gibt mehr Respekt und Toleranz Kindern gegenüber. Wahrscheinlich unterscheiden sich Kinder in ihrem Wahlverhalten kaum von dem der Erwachsenen. So wie die Frauen insgesamt kaum anders wählen als die Männer. Vielleicht sind Kinder aber auch bestimmten Trends und bestimmten Personen eher zugewandt als Erwachsene und wählen Parteien und Politiker, von denen kaum jemand sonderlich begeistert ist. Doch wie auch immer: Am grundlegenden Recht auf politische Selbstbestimmung des jungen Menschen hat niemand herumzudeuten, es kommt ihnen zu wie jedem anderen Menschen. Auch wenn Kinder das wählen, was einem gerade nicht passt: Es gilt und es muss als Realität zur Kenntnis genommen werden. Erwachsene  lernen durch das Wahlrecht für Kinder, auch die von ihren Auffassungen abweichende Meinung der Kinder zu respektieren und zu tolerieren.
9.  Erwachsene werden zu einer gänzlich neuartigen Einstellung und Beziehung zu Kindern gelangen. Die Politiker werden bemerken, dass die Pädagogik die Kinder unrealistisch sieht. Sie werden erkennen, dass Kinder bereits vollwertige Menschen sind und nicht erst dazu gemacht werden müssen. Die gesamte Forschung wird neu konzipiert, denn wer die Realität des Kindes tatsächlich erfasst, hat das erfolgreichere Wahlprogramm und gewinnt die Wahl. Nicht mehr pädagogische Lehren werden die Beziehungen zu Kindern bestimmen, sondern die Kinder selbst werden die Erwachsenen lehren, wie sie die Kinder richtig ansprechen können und wie Kinder ihre Beziehungen mit den Erwachsenen gestalten wollen. Wer dem nicht folgt, verliert seinen gesellschaftlichen Einfluss – denn die Konkurrenz, die sich auf diese Realität einstellt, gewinnt die Wahl. Die neuen Machtverhältnisse sehen die Kinder als Machtpartner, gleichberechtigt neben den anderen Gruppen der Gesellschaft. Die politische Emanzipation bewirkt unaufhaltsam die Gleichwertigkeit auch in den menschlichen Beziehungen. Es wird sich herausstellen, dass nicht Erziehung, sondern Beziehung angemessen ist, wie stets, wenn Menschen auf einer gleichen Stufen miteinander leben. Die Erwachsenen erleben in Kindern Menschen, die sie nicht missionieren müssen, sondern die ihnen tatsächlich gleich sind und auf die sie sich stützen können, gesellschaftlich wie privat.
10.  Die Gesellschaft braucht die Kinder als politische Macht. Kinder werden immer als Hoffnung, als Zukunft gesehen. In der Literatur. Im Kindergarten. In der Schule. In Festvorträgen. Jetzt wird diese Hoffnung gesellschaftliche Realität. Die Alltagspolitik – das Ringen darum, wie alle zusammen leben – wird erweitert und korrigiert. Es ist eine große Chance der Menschheit, die Kinder an der Gestaltung der Welt wirksam zu beteiligen. Und es ist vielleicht die letzte Chance. Angesichts der atomaren Gefahr und der drohenden Vernichtung der Lebensgrundlagen wird alles in die Waagschale des Lebens geworfen. Die Kinder werden Wege weisen, die zu gehen niemand bislang gewagt hat. Sie wählen die Partei, die kompromisslos den Hunger in der Welt beseitigt. Das als einziges Beispiel. Sie sehen die Welt aus der unverbrauchten Perspektive derer, die noch Jahrzehnte leben wollen – gesund und in Frieden. Und dies wird reale Politik.

Wahlrecht für Kinder - Die Situation

Viele Menschen, die in der Demokratie aufgewachsen sind, haben sich mit dem Recht auf Selbstbestimmung identifiziert. Ihr Großwerden in demokratischen Strukturen hat ein spezifisches Bewusstsein entwickelt und ein spezifisches Gefühl: Wo immer das Recht auf Selbstbestimmung unterdrückt wird, können sie nicht ruhig zusehen und engagieren sie sich.

Eine Avantgarde dieser sensiblen demokratischen Menschen hat nun bemerkt und ausgesprochen, dass es eine bislang unerkannte tyrannische Grenze in all der Demokratie gibt, in der sie – privilegiert im Vergleich zu ihren Vorfahren – lebt. Zuerst im Mutterland der modernen Demokratie, in den USA, dann im bürgerrechts-traditionsreichen Frankreich und auch in der demokratischen Bundesrepublik Deutschland ist gegen 1970 bewusst geworden, dass Kinder in einer Diktatur der Erwachsenen leben. Für junge Menschen gibt es keine Demokratie, keine Selbstbestimmung in persönlicher und in politischer Hinsicht. Kinder sind weitestgehend ohne eigene Rechte. Sie sind wie Leibeigene auf die Großzügigkeit und Freundlichkeit ihrer Herrinnen und Herren angewiesen und ihnen gänzlich ausgeliefert.

Die Idee der Selbstbestimmung ist eine uralte Menschheitsidee. Sie hat sich heute eine Spitzenposition im Vergleich zu den Epochen der Geschichte erobert. Sie schreitet unaufhörlich fort, bis auch die letzte Unterdrückung namhaft gemacht und beseitigt ist. So wird heute eine besondere Bastion der Unterdrückung bewusst: Die Diskriminierung aufgrund des jungen Alters.

Diskriminierungen anderer Art sind bekannt, und der Kampf um ihre Beseitigung ist fortgeschritten – etwa die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der Religion, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit. Aber zu erkennen, dass auch durch das junge Alter diskriminiert wird, kann erst durch die Menschen gelingen, die selbst in demokratischen Verhältnissen Großwerden und die die demokratische Idee unumkehrbar für ihr eigenes Leben annehmen.

Hinzu kommt die revolutionäre Bedrohungssituation der Menschheit insgesamt durch die atomaren Waffen und die Gefährdung der Lebensgrundlagen. Die dadurch aufgeworfenen gänzlich neuen Fragen, die nach ebenfalls gänzlich neuen Antworten drängen, erhellen den Blick auf die unbemerkte Diktatur über den jungen Menschen. Wie soll jemals Friede gelingen, wenn auch die demokratischsten Menschen zunächst eine lange, entscheidende Zeit ihres Lebens in tyrannischen Verhältnissen aufwachsen?

Die neuen Antworten lauten: Dass Menschen nicht erst zu richtigen Menschen werden, wenn sie groß sind, sondern dass sie schon von Geburt an vollwertige Menschen sind. Dass das Erziehungsdenken – »Wir helfen den Kindern, dass aus ihnen richtige Menschen werden« – Ausdruck der traditionellen abendländischen Missionshaltung und des Herrschaftsanspruchs des Patriarchats ist. Statt dessen wird der junge Mensch anders gesehen: Als von Anfang an befähigt, selbst das eigene Beste wahrnehmen zu können. Es entsteht die »Sanfte Geburt«, in der dem Neugeborenen die Regie bei der Geburt nicht genommen wird, es wird mit »Unterstützen statt erziehen« ein postpädagogisches Beziehungskonzept entwickelt, es ergibt sich eine radikal andere Sicht vom jungen Menschen, die Neotenie: Der reife, weitestgehend entwickelte Mensch ist nicht der erfahrene und ältere, sondern der junge und jüngste. Die Offenheit und Lernbereitschaft, Sozialität und Intelligenz, die Sensibilität und Kreativität, der Lebensmut und die Lebensfreude des jungen und jüngsten Menschen – das gilt es ein Leben lang zu bewahren. Mit dieser Ressource besteht eine Chance, die gegenwärtigen Probleme der Menschheit zu lösen.

Diese Sicht hat revolutionäre Folgen für das Zusammenleben mit Kindern. Beispielsweise muss das Schulsystem vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Nicht mehr Erwachsene haben zu entscheiden, was in die Köpfe der Kinder gefüllt werden soll, sondern die Kinder bestimmen offen über ihr Lernen selbst und bedienen sich dabei der Unterstützung und Loyalität der Erwachsenen: wie bei der Geburt, beim Essen, beim Laufen, beim Schwimmen, beim Radfahren, so nun auch beim Lesen, Schreiben, Rechnen. Wie stets, wenn man etwas noch nicht tun kann oder etwas noch nicht weiß, wenn man aber sehr wohl bei aller äußeren Unfertigkeit in sich spürt, was einem gut tut und was nicht und welcher Weg eingeschlagen werden soll. Der ältere und erwachsene Mensch versteht sich jetzt als Helfer und Freund, nicht mehr als Vormund, nicht als selbstgerechter Vormund und auch nicht als gütiger Vormund mit immer neuen Erziehungsmethoden.

Als Selbstverständlichkeit folgt aus diesem neuen Denken, dass die politische Selbstbestimmung auch für Menschen unter 18 Jahren gilt, ohne jegliche Alterseinschränkung. Jedes Wahlalter ist eine undemokratische Diskriminierung. Wie einst Männer, Frauen und Schwarze von der politischen Macht ferngehalten wurden, so geschieht es heute noch mit den jungen Menschen.

Die Erwachsenen erkämpften sich die Macht mit revolutionärer Gewalt oder mit ökonomischem Druck. Kinder haben diese Mittel nicht, doch existiert für sie eine andere Möglichkeit: Sie können die Herzen der Mächtigen gewinnen. Diese Revolution kann nur aus dem demokratischen Gefühl der Erwachsenen kommen, aus ihrem Wunsch und ihrem Verlangen, dass Recht und Freiheit und politische Selbstbestimmung auch für ihre Kinder gelten sollen.

Die Kinder erinnern die Erwachsenen an ihre eigene Kindheit und an die Ohnmacht dieser Zeit. Erwachsene können sich heute wie die Geschwister ihrer Kinder sehen, die Fraternité der Französischen Revolution wird als Geschwisterlichkeit zu einer neuen Kraft. Wer mit diesem veränderten Bewusstsein seinen Kindern in die Augen sieht, erkennt ihren Anspruch auf Selbstbestimmung in jeglicher Hinsicht – der psychologische Kampf der Kinder um die Teilhabe an der Macht hat begonnen.

Erwachsene, die den Glauben an ihre eigenen Kindheitswahrheiten nicht verloren haben oder wieder finden, solidarisieren sich mit den heutigen Kindern, und sie billigen ihnen das Recht zu, über das eigene Schicksal selbst zu bestimmen. Diese innere Entscheidung der neuen Erwachsenen erhält jetzt ein Bewusstsein, eine Sprache und eine Forderung an die anderen Erwachsenen: Die Forderung nach der Überwindung der Wahlalterdiskriminierung und nach einer entsprechenden Änderung des Grundgesetzes. Die demokratische Idee lässt sich nicht vor Kindern verbergen – und sie sollte auch nicht verborgen werden. Demokratie, unbegrenzt und ungeteilt, ist erforderlich, um die Herausforderungen von Gegenwart und Zukunft zu bestehen, gemeinsam mit den Kindern, in einer Welt, in der sie länger leben als wir.

Der demokratische Gedanke wird von einer wichtigen emotionalen Komponente begleitet: Er muss auch gefühlt werden. Auch Demokratie muss gefühlt werden. Die Revolutionen sind nicht nur mit dem Bewusstsein von der Unterdrückung und dem Widerstand dagegen, sondern auch mit dem Gefühl für Recht und Freiheit erfolgt. Nur wer daran leidet, dass Kinder in einer scheußlichen Diktatur gefangen gehalten werden, wird dies beenden können, beenden wollen, beenden müssen.

Wahlrecht für Kinder - Die Pflichten

Pflichten als Ergänzung zu Rechten zu sehen ist an vielen Stellen richtig. Hier jedoch gilt dieses Prinzip nicht. Es ist das demokratische Grundrecht eines jeden Menschen, über sein politisches Schicksal selbst zu bestimmen, unabhängig von irgendwelchen Verpflichtungen. Dieses Recht lässt sich von nichts abhängig machen. Wenn überhaupt in diesem Zusammenhang über Pflichten nachgedacht wird, dann über die Pflichten derer, die den Staatsapparat kontrollieren und die Wahlprozeduren festlegen:

Die Erwachsenen haben dafür zu sorgen, dass ein Kind auch tatsächlich von seinem Wahlrecht Gebrauch machen kann, wenn es das will. Dass Kinder den uneingeschränkten Zugang zu Wahlveranstaltungen haben wie Erwachsene. Dass sie an die gewünschten Informationen herankommen. Dass Eltern sich dem politischen Engagement der Kinder nicht in den Weg stellen. Dass Kinder in einer druck- und angstfreien Atmosphäre wählen können. Dass niemand sie daran hindert, wenn sie zum Wahllokal gehen wollen.

Das alles sind große Aufgaben und Pflichten, und es wird erheblicher Anstrengungen der Erwachsenen bedürfen, bis die Demokratie auch für Kinder Realität ist. Und dies geht bis in die Details: Dass die Schreibpulte in den Wahlkabinen sowohl für große als auch für kleine Menschen geeignet sind, dass jemand, der noch nicht lesen kann, eindeutige Symbole auf den Wahlzetteln vorfindet, dass die Wahlurnen so niedrig aufgestellt werden, dass ein Kind seinen Wahlschein ohne Mühe hineinwerfen kann ...


Wahlrecht für Kinder - Die Forderung

Das Grundgesetz ist zu ändern. In Artikel 38 Absatz 2 heißt es: »Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.«

Dieser Artikel soll geändert werden. Es wird definitiv festgestellt: »Wahlberechtigt und wählbar sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene; eine Einschränkung des Wahlrechts und der Wählbarkeit aufgrund des Alters gibt es nicht.«

Der Absatz 2 des Artikels 38 könnte auch ersatzlos gestrichen werden. Doch es ist sinnvoll, die Gleichberechtigung des jungen Mitbürgers unübersehbar und unzweideutig in das Grundgesetz einzufügen. An dieser Stelle und an anderen, wo es hingehört.

Demokratie ist nicht begrenzbar. Man kann nicht zu recht demokratische Rechte in Anspruch nehmen – als Mann, als Weißer, als Erwachsener – und sie dann anderen – Frauen, Schwarzen, Kindern – vorenthalten. Das ist der Kerngedanke, wie er in der demokratischen Tradition enthalten ist, und wie er auch im Grundgesetz stehen sollte.

Die Unfähigkeit zum Frieden hat ihre Wurzel auch in der Kindheitserfahrung, gegen die absolute Macht der Erwachsenen kein Recht setzen zu können, in einer Diktatur der Erwachsenen zu leben. Wenn erst mit achtzehn Jahren Demokratie erlebt wird, hat sich die Ohnmachtserfahrung der Rechtlosigkeit längst festgesetzt. Und dass sich Ohnmacht nicht mit Recht, sondern nur mit Gegenunterdrückung aufheben lässt. Die Forderung nach dem Wahlrecht und der Wählbarkeit für Kinder ist Verpflichtung jeder Demokratie der heutigen Zeit.


Wahlrecht für Kinder - Die Einwände

Der Forderung nach dem Wahlrecht für Kinder und dem Gefühl für das Recht und die Freiheit der Kinder stehen traditionelle Einwände und die  alte Bevormundungshaltung entgegen. Wie äußern sich diese Vorbehalte? 10 Beispiele:

1.  Politik ist nichts für Kinder. Man zieht sie in schmutzige Dinge. Das schadet nur ihrer Entwicklung.
2.  Kinder sollen sich mit ihrem konkreten Umfeld beschäftigen, aber sie sollen sich nicht mit gesellschaftlichen Angelegenheiten befassen. Kinder gehören in den Sandkasten, nicht in die Politik.
3.  Kinder sind mit dem Wahlrecht völlig überfordert. Es ist für Erwachsene schon schwer genug, politische Zusammenhänge zu durchschauen – wie soll das erst Kindern gelingen?
4.  Kinder stellen mit Wahlstimmen nur Unsinn an. Sie sind leicht verführbar und wählen den, der ihnen die größten Versprechungen macht.
5.  Wenn Politiker die Stimmen der Kinder brauchen, werden sie alle denkbaren Tricks anwenden. Kinder werden zum Spielball politischer Interessen, können sich nicht wehren und werden politisch missbraucht.
6.  Kinder geraten unter zusätzlichen Druck. Erwachsene überfrachten sie mit ihren Vorstellungen und können sie einschüchtern und bedrohen, wenn sie nicht das wählen, was die Erwachsenen wollen.
7.  Die Stimmen der Kinder fallen nicht ins Gewicht. Es wird eine Verbesserung vorgespielt, die nicht wirklich gegeben ist.
8.  Einige Erwachsene pflegen ihren Spleen auf Kosten der Kinder und auf Kosten der demokratischen Idee.
9.  Die Situation der Kinder verbessert sich nicht dadurch, dass man ihnen politische Rechte einräumt, sondern nur, wenn man wirksamen Kinderschutz betreibt.
10.Kinder müssen erst lernen, was Mitbestimmen und Politik bedeuten. Ohne ein Mindestmaß an politischer Bildung ist niemand in der Lage, sinnvoll mit seinem Wahlrecht umzugehen.

»Das ist doch alles lächerlich. Jetzt sollen schon Wickelkinder wählen!« Neben ernsthaften Einwänden gibt es auch Unverständnis und Diffamierung. Man kann dies als töricht abtun. Aber man kann auch gelassen reagieren und Kritikern ohne Aufregung entgegenhalten, dass sie dem Sinn der Forderung nach dem uneingeschränkten Wahlrecht für Kinder einmal nachspüren und sachliche Fragen stellen können.

Wahlrecht für Kinder - Die Begründung

Mit dem Wahlrecht wird kein neues Recht gefordert, das die Erwachsenen den Kindern geben. Dieses Recht ist von niemandem zu geben. Es ist unabhängig von anderen längst da, es kommt jedem von Geburt an zu. Aber andere können die Ausübung dieses Rechts behindern. Und genau das geschieht durch das Grundgesetz mit Artikel 38 Absatz 2: »Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.«

Das Wahlrecht steht als politisches Persönlichkeitsrecht, als Menschenrecht jedem zu. Wann dieses Recht zur Anwendung kommt, wann man zur Wahl geht – darüber entscheidet ein jeder selbst, zu seiner Zeit. Der eine will mit 8 Jahren zur Wahl gehen, der andere mit 30 oder mit 80 Jahren. Sicher gehen nicht alle Achtjährigen zur Wahl und auch nicht alle Dreißigjährigen und nicht alle Achtzigjährigen, aber sie haben das Recht hierzu und könnten, wenn sie wollten, und niemand darf sie daran hindern. Darum geht es. Nur darum.

Auch der Einwand, man solle, wenn überhaupt, das Wahlalter nicht gänzlich aufheben, sondern an ein bestimmtes unteres Mindestalter binden, etwa an das Schuleintrittsalter, verkennt den Kern des Wahlrechts in der Demokratie. Denn die Überlegungen, die zu einem bestimmten Wahlalter führen, sind für alle, die ausgeschlossen bleiben, weiterhin voller Diskriminierung. Vor allem aber wird übersehen, dass es sich beim Wahlrecht um ein absolutes Recht handelt, das jedem von Geburt an zukommt, und dass hiervon zu unterscheiden ist, wann und wie von diesem Recht Gebrauch gemacht werden kann und wird.

Es wird immer die verschiedensten Gründe geben, sein Wahlrecht nicht auszuüben, auch wenn es einem zusteht. Das ist bei Kindern nicht anders als bei Erwachsenen. Es gibt bei Erwachsenen keinerlei Diskriminierung, ein jeder hat das Wahlrecht, wie immer er auch daherkommt und was immer auch dazu führt, dass er es nicht ausüben kann oder nicht  ausüben will. Keinem unkundigen, bewusstlosen, dementen, volltrunkenen oder sonst wie wahlunfähigen Erwachsenen wird das Wahlrecht je abgesprochen. Warum also Kindern?

Warum sollte das Gesetz für junge Menschen anders sein als für erwachsene Menschen? Es ist gerecht, praktikabel und schließt jede Diskriminierung aus, wenn es keine Altersgrenze gibt, wenn das »Wahlalter Null« existiert und es jedem überlassen bleibt, zu welchem Zeitpunkt er von seinem Wahlrecht Gebrauch machen wird.

Wenn Säuglinge und Kleinkinder nicht zur Wahl gehen, ist das kein Grund zur Diffamierung der Forderung, die Wahlalterdiskriminierung abzuschaffen. Die Selbstverständlichkeit, dass Säuglinge und Kleinkinder sich wahrlich nicht mit politischen Dingen beschäftigen, muss nicht in den Perfektionismus münden, die »wirkliche« Altersgrenze für das Wahlrecht zu definieren. Niemandem schadet es, wenn die untere Altersgrenze nicht gezogen wird. Und ist es so schwer zu erkennen, dass es nicht darum geht, mit dem Wahlrecht für Kinder die Wirklichkeit abenteuerlich zu verbiegen, sondern nur darum, jedem ohne Einschränkung die politische Selbstbestimmung offen zu halten, wann immer er von diesem Menschenrecht Gebrauch machen will?

Wahlrecht für Kinder - Das Engagement

Wenn die innere Revolution – in den Herzen der Erwachsenen – erfolgt ist, wird sich die äußere Revolution – die Beseitigung der rechtlichen Diskriminierung durch die Änderung von Gesetzen – nach und nach von selbst ergeben. Für die innere Umwälzung wird ein jeder zunächst bei sich selbst schauen müssen, bevor er engagiert auf andere zugeht. Der äußere Aspekt, die Veränderung des Unrechts hin zu Recht, steht in der Tradition der Bürgerrechtsbewegung. Hier kann man sich in vielfältiger Weise engagieren und die Zeitgenossen auf die Diskriminierung der Kinder aufmerksam machen. Man hilft, ein demokratisches Bewusstsein zu schaffen, das Kinder nicht ausgrenzt, sondern einbezieht.

Richard Farson: »Die Vorstellung, dass Kinder zur Wahl gehen, ist für uns so abwegig, dass niemand auf den Gedanken kommt, in dieser Ablehnung einen Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben zu sehen. Wir behaupten von uns, Selbstbestimmung zu üben und halten gleichzeitig die Hälfte der Gesamtbevölkerung vom Wählen zurück.

Weil Kinder nicht wählen dürfen, haben sie auch keine Vertretung in der Regierung bzw. keinen Einfluss auf Regierungsentscheidungen. Sie werden von gewählten Volksvertretern fast völlig ignoriert. Außerparlamentarische Interessenvertreter kindlicher Rechte oder politische Rücksichtnahme auf kindliche Bedürfnisse sind äußerst selten.

Kinder sind kein Wählerpotential. Um das zu werden, müssten sie das Wahlrecht haben, und zwar nicht erst ab achtzehn Jahren, sondern in jedem Alter.

Diese Vorstellung irritiert uns, weil wir in unserer patriarchalischen Gesellschaftsordnung der Vorstellung huldigen, dass das Lebensalter eines Menschen ein hinreichender Grund sei, ihm seine Bürgerrechte abzusprechen, eine Einstellung, die mit dem fundamentalen Konzept von Demokratie und Selbstbestimmung nichts mehr gemein hat. Sie steht in keinem Verhältnis zu dem schon erreichten beachtlichen Erfolg, eine Regierung zu haben, die, vom Volk gewählt, durch das Volk gebildet, für das Volk handelt.

Wir sind stolz darauf, dass vorangegangene Generationen einsichtig genug waren, das Wahlrecht nicht von Besitz, Bildung, Wissen, Rasse, Geschlecht oder Vermögen abhängig zu machen. Wir berauben einen Menschen, der das Greisenalter erreicht hat, nicht dieses Rechts, ebenso wenig wie wir irgendeinen der Millionen – nicht in Krankenhäusern erfassten und behandelten – Alkoholiker, Neurotiker, Psychopathen und Fanatiker der verschiedensten Richtungen davon ausschließen. Aber das Kind schließen wir aus.

Es gibt in einer freien, demokratischen Gesellschaft kein begründetes Argument dafür, Kinder zu der Teilnahme an wichtigen Entscheidungen nicht zuzulassen.

Kinder bedürfen des Wahlrechts, weil Erwachsene kaum Anteil an ihren Interessen nehmen und nichts zu ihrem Vorteil entscheiden. Erwachsene teilen weder kindliche Vorstellung und Wertungen, noch entscheiden sie die Weltprobleme in deren Sinne. Es ist offensichtlich genug, dass sie den physischen, sozialen und emotionalen kindlichen Erfordernissen nicht Rechnung tragen.

Kindern legitime Rechte zuzugestehen bedeutet, ihre Fähigkeit zur Einflussnahme zu verbessern und auszuweiten, nicht als Kinder, sondern als Bürger. Dies ist ein Recht, das ihnen von Geburt an zugestanden sein sollte.« (Menschenrechte für Kinder, S. 125 ff.)

John Holt: »Wenn ich fordere, allen jungen Menschen das Wahlrecht zu geben, dann werde ich von älteren Menschen verwundert, ungläubig und oft sogar verärgert gefragt, ob ich etwa wirklich alle Kinder und Jugendliche jeden Alters meine. Genau das meine ich. Ich rede hier nicht nur über das Wahlrecht für Sechzehnjährige, sondern auch über das Wahlrecht für Sechsjährige. Ein Sechsjähriger, der wählen will, der sollte meines Erachtens auch wählen dürfen.

So wie es aussieht, scheint es – zumindest nach allem, was ich über sechsjährige Kinder weiß – unwahrscheinlich zu sein, dass viele von ihnen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen würden – auch nicht in einer Gesellschaft, in der sie sehr viel ernsthafter und rücksichtsvoller betrachtet und behandelt würden als heute, und in der sie selber ganz anders sein würden als heute. So eifrig und ungebunden die jungen Menschen die Welt auch immer entdecken mögen, und wie viel an Freiheit, Ermutigung und Unterstützung wir ihnen dabei auch immer zukommen lassen mögen: sie können die Welt nur immer Schritt für Schritt entdecken. Ich bezweifle, dass die Mehrheit der Sechsjährigen auf ihrer Entdeckungsreise weit genug fortgeschritten wäre, um Wahlgänge für bedeutsam oder interessant zu halten. Manche von ihnen würden vielleicht wählen, weil es aufregend oder neu für sie wäre oder weil sie dann etwas hätten, was sie ihren Freunden erzählen könnten. Manche Kinder, die in Familien groß werden, in denen über nichts anderes gesprochen wird als über Wahlkandidaten, Politik und Wahlen, wären vielleicht daran interessiert, das gleiche zu tun, was die meisten älteren Leute in ihrer Umgebung tun. Die meisten Kinder aber, so möchte ich meinen, hätten wahrscheinlich kein Interesse an Wahlen.
Bei Zehnjährigen mag die Sache hingegen ganz anders liegen. Ich vermute, dass eine große Zahl von ihnen wählen würde, wenn sie könnte – und zwar nicht nur, um an der Aufregung und Aktivität ihrer Eltern teilhaben zu können, sondern auch aus eigenen Beweggründen. Ich habe eine ganze  Reihe von Zehnjährigen kennen gelernt, die mindestens ebenso viel von der Welt und deren Problemen verstanden wie ich oder wie die meisten meiner Freunde zu der Zeit, als wir aus dem College kamen. Ich halte es sogar für möglich, dass Zehnjährige, die ja noch relativ stark nach außen gerichtet leben, sich in größerer Zahl an der Wahl beteiligen würden als Vierzehnjährige, die aus vielerlei Gründen mehr mit ihren persönlichen, emotionellen und sozialen Leben befasst sind. Andererseits ist ein Grund, weshalb so viele Teenager so sehr mit sich selbst beschäftigt sind, der, dass wir ihnen nicht erlauben, sich mit anderen Dingen zu befassen.« (Zum Teufel mit der Kindheit, S. 121 ff.)


Deutsches Kindermanifest - Die neuen Rechte

Anfang der 70er Jahre erscheint Literatur über Kinder mit gänzlich neuen Aussagen. Bereits die Buchtitel machen darauf aufmerksam, dass mit einer neuen, ja revolutionären Perspektive über Kinder nachgedacht wird. Einige dieser vorwiegend aus den USA kommenden Titel lauten:

–    Children’s Rights. Toward the Liberation of the Child (Paul Adams, et al., 1971)
–    Free the Children (Allen Graubard, 1972)
–    Children’s Liberation (David Gottlieb, ed., 1973)
–    The Self-Managed Child. Paths to Cultural Rebirth (William F.Pepper, 1973)
–    Their Universe. The Way Children Feel (Arlene Uslander, et al., 1973)
–    Liberated Parents – Liberated Children (Adele Faber and Elaine Mazlish, 1974)
–    Birthrights. A Bill of Rights for Children (Richard Farson, 1974)
–    Escape from Childhood. The Needs and Rights of Children (John Holt, 1974)

Die Autoren gehen davon aus, dass Kinder ihr Leben in eigener Regie – Selbstbestimmt – führen können. Sie erkennen, dass jeder Mensch von Anfang an dazu in der Lage ist, das jeweils Angemessene und Sinnvolle aus seiner eigenen Perspektive heraus wahrzunehmen. Für die Ausführung der selbst getroffenen Entscheidungen wird zwar die Unterstützung der Eltern benötigt, doch schmälert diese Ergänzung nicht die Souveränität eines jeden noch so jungen Menschen. Die Selbstbestimmung des Kindes ersetzt die Erziehung zum Menschen. Kinder sind vollwertige Menschen von Anfang an.

Eine solche Position ist für die traditionelle pädagogische Denkweise schwer verständlich. Dennoch wird sie nun auch bei uns für mehr und mehr Menschen möglich, so wie dies in anderen Kulturen völlig selbstverständlich ist. Beispielsweise ist für viele indianische Völker die Selbstbestimmung des Kindes die Grundlage des Umgang von Erwachsenen und Kindern.

Einige der Autoren treten aber nicht nur für einen neuen Umgang mit Kindern ein, sondern sie wollen auch die politische Emanzipation, die Gleichberechtigung des Kindes. Insbesondere Richard Farson und John Holt stellen Forderungen zur Emanzipation des Kindes, und die französische Autorin Christiane Rochefort schreibt 1976:

»Mitten in unserer modernen ›Demokratie‹ leben die Kinder unter einer Tyrannenherrschaft – mit deren bekannten Abwandlungen: von übermäßiger Herrschsucht bis zum scheinbar einsichtigen und zurückhaltenden Despotentum, was untereinander keinen erheblichen Unterschied macht. Kinder haben keinerlei Rechte, außer den von oben herab diktierten, die jederzeit widerrufen werden können.

Kinder werden in ihrer Eigenschaft als gesetzlich diskriminierte Gruppe in ihrer Gesamtheit körperlich und seelisch bearbeitet und geformt im Hinblick auf ihre spätere Ausbeutung. Die Kinder sind eine unterdrückte Klasse. Sie bilden innerhalb der niederen oder höheren Klasse (je nach Wirtschaftssystem, rassischen oder kulturellen Bedingungen), in die sie zufällig hineingeboren werden, immer die nächst niedrige Klasse.« aus: Christiane Rochefort, Kinder, München 1977 (Frankreich 1976), S. 49 u. 50

Richard Farson: »Die Bürgerrechtsbewegung und andere von ihr ausgelöste Initiativen haben uns schließlich auf die mannigfaltigen Unterdrückungsformen in unserer Gesellschaft aufmerksam gemacht. Wir können nun die Kinder so sehen, wie sie sind: machtlos, unterjocht, missachtet und vernachlässigt. Allmählich begreifen wir, wie notwendig eine Emanzipation der Kinder ist.

Wenn ihre Rechte einmal durchgesetzt sein werden, dann ist der Anstoß dazu von Rechtsanwälten und Richtern, Psychiatern und Pädagogen, Sozialarbeitern und politischen Reformern, Eltern und auch den Kindern ausgegangen. Sie alle werden dann erkannt haben, dass auf Freiheit und Demokratie nicht nur Erwachsene einen Anspruch haben.

In allen Bereichen stellt man mit Besorgnis fest, wie sehr sich Erwachsene bei der übertriebenen und willkürlichen Kontrolle auf ihre Macht und Autorität stützen. Doch in unserem Kulturkreis, aus dem im Verlauf von Jahrhunderten die Kinder allmählich aus der Welt der Erwachsenen ausgeschlossen wurden, wächst nun die Erkenntnis, dass Kinder ein Recht auf Eingliederung in unsere Gesellschaft haben.« aus: Richard Farson, Menschenrechte für Kinder, München 1975 (Birthrights, USA 1974), S. 7 f

Richard Farson fordert für Kinder das Recht auf freie Wahl der Umgebung, das Recht auf eine kindgemäße Umwelt, das Recht auf Wissen, das Recht auf Selbsterziehung, das Recht auf Leben ohne Körperstrafe, das Recht auf sexuelle Freiheit, das Recht auf wirtschaftliche Betätigung, das Recht auf politischen Einfluss, das Recht auf Gerechtigkeit.

John Holt will »jedem jungen Menschen, gleich welchen Alters, alle Rechte, Privilegien, Pflichten und Verantwortlichkeiten erwachsener Bürger zugänglich machen, damit er sich ihrer bedienen kann, wenn er möchte«. Er fährt fort: »Dazu würde unter anderem zählen:

1.  Das Recht auf gleiche Behandlung vor dem Gesetz – d.h. das Recht, in jeder Situation nicht schlechter behandelt zu werden als Erwachsene.
2.  Das Recht, zu wählen und vollen Anteil am politischen Leben nehmen zu können.
3.  Das Recht, für sein Leben und seine Taten die rechtliche Verantwor­tung zu tragen.
4.  Das Recht, für Geld zu arbeiten.
5.  Das Recht auf ein Privatleben.
6.  Das Recht auf finanzielle Unabhängigkeit und Verantwortung – d.h. das Recht, Eigentum zu besitzen, zu kaufen und zu verkaufen, Geld zu leihen, Kredite zu gewähren, Verträge abzuschließen etc.
7.  Das Recht, sein Lernen selbst zu lenken und zu verwalten.
8.  Das Recht, zu reisen, außerhalb seines Elternhauses zu leben, sein eigenes Zuhause zu wählen oder zu begründen.
9.  Das Recht, zu bekommen, was immer der Staat seinen erwachsenen Bürgern an Minimaleinkommen zusichert.
10.Das Recht, auf der Grundlage gegenseitiger Übereinstimmung fami­lienartige Beziehungen außerhalb seiner unmittelbaren Familie zu begründen und anzuknüpfen – d.h. das Recht, andere Personen als seine El­tern zum Vormund zu erwählen und sich in ihre Abhängigkeit zu begeben.
11.Das Recht, generell alles zu tun, was jeder Erwachsene im Rahmen der Gesetze tun darf.« aus: John Holt, Zum Teufel mit der Kindheit, Wetzlar 1978 (Escape from Childhood, USA 1974), S. 13 f.

Und: »Es wird heutzutage viel über die ›Rechte‹ von Kindern geschrieben. Viele Autoren gebrauchen dieses Wort in dem Sinne, dass Kinder etwas haben sollten, mit dem wir wohl alle einverstanden sind: ›Das Recht auf ein gutes Zuhause‹ oder ›Das Recht auf eine gute Erziehung‹. Ich verstehe demgegenüber unter dem Wort dasselbe, was gemeint ist, wenn von den Rechten Erwachsener die Rede ist. Ich bestehe darauf, dass das Gesetz den Kindern und Jugendlichen die gleichen Freiheiten einräumt und garantiert, die es heute Erwachsenen einräumt, damit sie bestimmte Entscheidungen treffen, bestimmte Dinge tun und bestimmte Verantwortungen tragen können. Dies bedeutet umgekehrt, dass das Gesetz gegen jeden vorgehen sollte, der die Kinder und Jugendlichen an der Ausübung ihrer Rechte hindern will.« aus: John Holt, a.a.O., S. 114

1977 erscheint in den USA ein Buch, das über 50 Initiativen vorstellt, die sich für die Emanzipation des Kindes engagieren. Es wird von Beatrice und Ronald Gross herausgegeben und trägt den programmatischen Titel »The Children’s Rights Movement« (Die Kinderrechtsbewegung). Hierbei geht es um die Selbstbestimmung, die Gleichberechtigung und die politische Emanzipation des Kindes – um vollwertige Menschenrechte und Bürgerrechte für Kinder.

Die neue Art, Kinder zu sehen, führt in Deutschland zu einer ersten breit angelegten empirischen Studie in den Jahren 1976 bis 1978. Hubertus von Schoenebeck, Determinanten personaler Kommunikation mit jungen Menschen – das Kommunikationsmodell Amication, Dissertation Universität Osnabrück 1980. Forschungsbericht: Hubertus von Schoenebeck, Gast im Kinderland, Münster 1997 Aus ihr wird die Philosophie »Amication« und das Konzept der erziehungsfreien Lebensführung »Freundschaft mit Kindern« oder »Unterstützen statt erziehen« entwickelt. Darin werden Erwachsene zu einem neuen Selbstverständnis ermutigt. Ein jeder kann die traditionelle Elternschaft zurücklassen und sich aus der Erziehungsverantwortung für Kinder lösen. Statt dessen können Eltern die Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Kindes anerkennen und ihren Kindern authentisch und gleichberechtigt von Person zu Person begegnen.

1978 wird zur Verbreitung der erziehungsfreien Lebensführung der »Freundschaft mit Kindern – Förderkreis e.V.« gegründet. In der Satzung heißt es: »Der Zweck des Vereins ist es, diejenige Art des Zusammenlebens von erwachsenen und jungen Menschen zu fördern, in der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen unabhängig von ihrem Alter die Grundlage ist und in der junge Menschen von Geburt an in der Ausübung ihrer Menschenrechte unterstützt werden.« aus: Freundschaft mit Kindern – Förderkreis e.V., Satzung § 2 Satz 1, Münster 1978


Deutsches Kindermanifest - Die ausführliche Argumentation

Die gesamte Thematik wird umfassend und in die Tiefe gehend in den Büchern von John Holt, Richard Farson und Christiane Rochefort dargestellt. Die Forderung nach Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und politischer Emanzipation des Kindes wird in vielen Nuancen und überzeugenden Antworten auf Kritik erörtert. Neben der Gesamtargumentation sind den einzelnen Rechten eigene Kapitel gewidmet. Fragen der Verwirklichung werden vor dem Hintergrund der bestehenden Verhältnisse realistisch auf das Hier und Jetzt bezogen. Alle drei Bücher sind eine überzeugende Hilfe, um den Sinn und historischen Zusammenhang der Menschen- und Bürgerrechte des Kindes kennen zu lernen und zu verstehen.

Zur Illustration drei kurze Beispiele:

John Holt zu Grundsätzlichem: »Ich habe mich nicht bemüht, diese Rechte nach ihrer Wichtigkeit zu ordnen. Was einige junge Menschen besonders wichtig finden mögen, finden andere vielleicht weniger wichtig. Auch behaupte ich nicht, dass diese Rechte und Pflichten in ein Paket gebündelt sein müssen, dass ein junger Mensch alle von ihnen annehmen muss, wenn er nur eines von ihnen annehmen will. Andererseits liegt es in der Natur der Sache, dass einige dieser Rechte mit anderen verknüpft sind. So könnte zum Beispiel das Recht, zu reisen und sein eigenes Zuhause zu wählen, einem jungen Menschen kaum etwas nützen, wenn er nicht gleichzeitig das Recht hätte, legale und finanzielle Verantwortung zu tragen, zu arbeiten und über ein Einkommen zu verfügen.« (S. 14)

Richard Farson zum Recht auf Teilnahme am Rechtsleben: »Wenn sich ein Kind unternehmerisch betätigen will – damit ist nicht der Verkauf von Süßigkeiten oder Zeitungen gemeint, das Austragen von Telegrammen oder die Arbeit als Schuhputzer, sondern die Beteiligung an allen möglichen Unternehmen, von denen es jetzt sogar als Kunde ausgeschlossen ist wie in Spirituosengeschäften und Lokalen –, dann muss es auch feste Verträge abschließen, Hypotheken aufnehmen und Kredit erhalten können. Kinder, die ihr Verantwortungsbewusstsein bewiesen haben, sollten auch geschäftliche Verhandlungen führen dürfen. Doch das Problem ist, dass man keinen Kredit erhalten kann, wenn man nicht kreditwürdig ist. Meistens ist es so, dass man ein Darlehen erst dann bekommen könnte, wenn man es nicht braucht. So ist es nun einmal im Leben. Dahinter steckt keine doppelte Moral, da Erwachsene und Kinder gleichermaßen davon betroffen sind. Doch man sollte den Kindern ermöglichen, dass sie sich durch verantwortungsbewusstes Handeln auf finanziellem Gebiet Vertrauenswürdigkeit erwerben.« (S. 117)

Christiane Rochefort zum Recht auf Privatleben: »Die Kinder stehen immer zur Verfügung, sind jederzeit der Einmischung von Seiten der Eltern ausgesetzt. All diese Einmischungen, Befehle, Verhöre, die sich nach Verfassung, Wesen und Laune der Eltern richten, sind reine Willkür, da Kinder keine verbindlich festgelegten Rechte haben ... Rechte? Für ein Kind? ... keine festgelegten Rechte haben auf Zeit und Orte, die ihnen allein gehören und über die keiner von ihnen Rechenschaft fordert.

Diese willkürlichen Eingriffe würden unter ›erwachsenen‹ Menschen als gänzlich unannehmbar gelten. Kindern gegenüber sind sie eine Selbstverständlichkeit. Wir sehen sie offenbar unter einem anderen Gesichtspunkt. dass man, wenn eine kleine Göre beim Spielen gestört wird, von ›Unterdrückung‹ redet und von ›Rechten‹, erweckt überall Verwunderung.

In einer Charta der Bürgerrechte für Kinder müssten ein paar einfache Punkte aufgeführt werden, etwa folgende:
–    ein eigener, unantastbarer Platz (ein eigenes Zimmer oder wenigstens eine eigene Ecke und eine Kiste, die keiner durchsuchen darf)
–    festgelegte Erholungszeiten. Fürs erste.« (S. 42, 43 f.)

John Holt. Zum Teufel mit der Kindheit. Über die Bedürfnisse und Rechte von Kindern. Wetzlar 1978 (Escape from Childhood, USA 1974)

Richard Farson, Menschenrechte für Kinder. Die letzte Minderheit. München 1975 (Birthrights, USA 1974)

Christiane Rochefort. Kinder. München 1977 (Frankreich 1976)

Alle drei Texte sind vergriffen und nur noch in Bibliotheken verfügbar. Restexemplare können jedoch über den Freundschaft mit Kindern – Förderkreis e.V. bezogen werden.


Deutsches Kindermanifest - Der offene Brief

Auf die Proklamation des Deutschen Kindermanifestes gibt es viele Reaktionen. Neben Zustimmung wird auch Unverständnis und Ablehnung geäußert. Im Jahr 1982 schreiben Jans-Ekkehard Bonte und Hubertus von Schoenebeck einen Offenen Brief an Kritiker:

Das Deutsche Kindermanifest scheint bei pädagogisch ambitionierten Menschen die ganz besonders großen Bedenken auszulösen. Auch wir hatten beim ersten Lesen der Rechte-Auflistungen bei John Holt und Richard Farson Fragen und Schwierigkeiten. Von der heutigen Gesellschaft aus betrachtet scheinen die Forderungen der Kinderrechtsbewegung teils utopisch, teils gar rückschrittlich.

Ein Beispiel: In Artikel 9 des Deutschen Kindermanifestes wird gefordert: »Kinder haben das Recht, gegen Entgelt zu arbeiten.« War es denn nicht eine historische Errungenschaft, die Kinderarbeit abgeschafft zu haben? Doch wenn wir dann daran dachten, wie viel wir selbst als Kind gearbeitet hatten (was natürlich aus Erwachsenensicht nicht Arbeit genannt wurde, und wir stattdessen bloß für gelegentliche finanzielle Unterstützung durch die Großen dankbar zu sein hatten), relativierte sich diese Errungenschaft schon sehr. Uns fiel auf, wie scheinheilig diese Gesellschaft mit Rechten verfährt. Kinder waren in Fabriken nicht mehr nötig, weil genügend Arbeitskräfte vorhanden waren, und weil es profitabler war, diese per Schule mehr zu qualifizieren. Also kam ein Jugendschutzgesetz. Die dann ausschließlich in den Blick gerückte Fürsorglichkeit der Erwachsenen – die eben sehr handfeste wirtschaftliche Gründe hatte – macht die Unehrlichkeit aus. Abgesehen davon, dass so genannte private Arbeit z.B. auf Bauernhöfen oder in Handwerksbetrieben davon unberührt blieb. Heute ist für alle Kinder tagtäglich äußerst fremdbestimmte und mit unendlichem Leid, Ängsten und Demoralisierungen verbundene Zwangsarbeit Realität: Die »Errungenschaft« Schule, deren Zwangscharakter (Schulpflicht, Lernpflicht, Beurteilungszwang) entgegen Artikel 12 des Grundgesetzes Zwangsarbeit ist (»Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden«).

Langsam haben wir angefangen, uns zu überlegen, welche Ursache Schutzgesetze haben. Es ist immer deutlicher geworden, dass da jemand vor einem System geschützt wird, in das er aus wirtschaftlichen Gründen (noch) nicht integriert werden kann. Ausgangspunkt solcher Gesetze ist bestehende Wirtschaftsordnung und ihre Funktionsfähigkeit. dass dabei auch ab und zu etwas Menschlichkeit abfällt, ist ein Nebenprodukt, dem dann ohne Scham die Hauptbedeutung beigemessen wird.

Das Deutsche Kindermanifest hat einen anderen Ausgangspunkt. Es geht davon aus, dass Menschen Erwachsene werden können, die nicht durch Erziehung deformiert werden und die daher ein Leben lang in der Lage sind, ihre Möglichkeiten und auch Risiken rational zu betrachten und entsprechend zu handeln. Diese Menschen werden keinen Schutz suchen, sondern Ungerechtigkeiten abbauen wollen – das heißt, dass ein Staat, der auf der Angst zahlloser Generationen begründet ist (wie dies auch für unsere adultistische Ordnung gilt), sich vor ihnen schützen muss.

Wie weit dieses Schutzbedürfnis (der adultistischen Erwachsenenwelt vor den Selbstbestimmten Kindern) geht, verdeutlichte uns ein Jugendrechtsexperte stellvertretend für viele. Er verteufelte das Deutsche Kindermanifest wegen seines Artikels 3 (»Kinder haben das Recht, für ihr Leben und für ihre Taten die rechtliche Verantwortung zu übernehmen«), denn er hielt es als Fachmann – nämlich Jugend(straf)richter – für unverantwortlich, Kinder noch früher in Kontakt mit dem Strafrecht treten zu lassen. Hierbei übersah er zum einen, dass die Artikel des Deutschen Kindermanifestes die Kinder nicht verpflichten, dies oder jenes zu tun. Das heißt, ein Kind muss nicht die rechtliche Verantwortung für sein Leben und Tun übernehmen – aber es kann dies, wenn es selbst so entscheidet. Und anzunehmen, Kinder würden dabei die Pflichten und Sanktionen, die unsere Gesellschaft für alle die parat hält, die Vollbürger sind, außer acht lassen oder unkorrekt bewerten, ist typische erwachsenenzentrierte Denkweise.

Zum anderen kam er natürlich nicht auf die Idee, die tatsächliche Gefahr – die nicht die Souveränität des Kindes ist, das sich rechtlich verantworten will – abzuschaffen: das Strafrecht insgesamt. Bei diesem Zweig der Rechtswissenschaft handelt es sich seiner Meinung nach um Bürgerrecht, d.h. so etwas ähnliches wie natürliches Recht. Tatsächlich handelt es sich aber lediglich um staatliches Ordnungsrecht gegen besonders Anpassungsunwillige oder Anpassungsunfähige. Jedes mal wenn versucht wird, im Bereich der Straffälligenhilfe die Idee von der Abschaffung der Gefängnisse zu vertiefen, schlagen dem Wogen der Angst und Aggression entgegen. Die Angst der Menschen vor den Menschen ist so tief eingeprägt worden, dass gewohnte und nutzlose Mechanismen in irrationaler Weise beantwortet und endlos fortgesetzt werden. Das geht so weit, dass eben lieber schon Kinder in Formen gepresst werden, als dass mutig ein Ansatz zur Veränderung gewagt wird. Um so wichtiger ist es, hartnäckig zu bleiben und die Aussagen der Kinderrechtsbewegung immer wieder ins Spiel zu bringen.

Wir verkennen nicht, dass es bei vielen Erwachsenen Bedenken und Ängste gibt, wenn man ihnen vor Augen hält, dass die Kinder tatsächlich all diese Rechte haben und dass es im Grunde nicht zu verantworten ist, ihnen die Ausübung ihrer Menschen- und Bürgerrechte vorzuenthalten. Die Ängste kommen von Menschen, denen die Vorstellung von gleichberechtigten und Selbstbestimmten jungen Menschen ungewohnt, fremd und abenteuerlich sind. Doch all diese Angst, die aus der eigenen Schutzreaktion auf die Angriffe der Erwachsenen in der Kindheit kommt und sich tief in den erwachsen gewordenen Kindern festgesetzt hat, schmälert ja nichts an den Fähigkeiten der nachwachsenden jungen Menschen, ihren Rechten und ihrer Fähigkeit zum sinnvollen Umgang damit.

Wenn wir Erwachsenen allgemein sicherer geworden sind mit einer neuen Beziehung zu Kindern und uns selbst, wenn wir weniger Angst haben und uns auf das Selbstbestimmte Kind – das wir sind und das die jetzt jungen Menschen sind – mehr und mehr einlassen, werden wir auch den jungen Mitbürgern die Ausübung ihrer Rechte nicht länger vorenthalten. Und es wird uns dann schwer vorstellbar sein, dass wir das so lange Zeit taten. Es ist dies eine historische Entwicklung, an deren Beginn wir stehen, und die Kinderrechtsbewegung hat dieselben Anfangsschwierigkeiten zu überwinden wie vor ihr etwa die Sklavenbefreiung, die Frauenbewegung oder der Antirassismus.

Das Deutsche Kindermanifest stellt die vielen oft isoliert erhobenen Forderungen der Rechte junger Menschen zusammen. Und sicher werden sich noch weitere Rechte finden lassen, wenn wir mit der Problematik der Kinderrechtsbewegung vertrauter sind. Beispielsweise haben junge Menschen selbstverständlich auch das Recht, ihre eigenen Kinder bei sich groß werden zu lassen. Der Artikel lässt sich ergänzen als:

Artikel 11a  Recht auf aktive Unterstützung
Kinder haben das Recht, ihre Kinder bei sich groß werden zu lassen und sie auf ihrem eigenen Lebensweg zu unterstützen.

Müssen Rechte nicht immer auch mit Pflichten verbunden werden? Diesen oft gehörten Einwand halten wir in Bezug auf das Deutsche Kindermanifest für falsch. Denn das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf Gleichberechtigung sind Rechte, die jedermann zukommen, zunächst einmal losgelöst von Pflichten: Sie sind absolute Rechte. Unverzichtbare, grundlegende Rechte mit Pflichten zu verbinden ist die Übertragung eines woanders richtigen Prinzips – Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten – auf einen unzutreffenden Bereich. Sicher kann man überlegen – und wird dies im Zuge der Realisierung der Rechte junger Menschen auch sorgfältig und im Geist der neuen Beziehung tun müssen –, welche Pflichten den Kindern erwachsen, wenn sie von ihren Rechten Gebrauch machen wollen. Aber diese Überlegungen haben bei der zunächst erforderlichen und längst überfälligen Aufstellung der Rechte junger Menschen nichts verloren. Das Deutsche Kindermanifest konkretisiert das absolute Recht auf Selbstbestimmung und das absolute Recht auf Gleichberechtigung. Dies wird in der Präambel deutlich gesagt. Und es hat nicht – wie von vielen oft bezeichnenderweise erwartet – zur Aufgabe, für Kinder ein ausgewogener Katalog von Rechten und Pflichten zu sein.

Das »Jeder Mensch ist von Geburt an zur Selbstbestimmung fähig« kann unter verschiedenen Aspekten gesehen werden. Etwa medizinisch, existentiell oder auch politisch-rechtlich, wie dies das Anliegen der Kinderrechtsbewegung ist. Das bedeutet dann: »Da ich Selbstbestimmt bin, ergeben sich Rechte für mich, in die niemand einzugreifen hat und die mich als gleichberechtigter Bürger am Leben der Gemeinschaft teilnehmen lassen.« Hieraus erwächst dem Gemeinwesen die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass auch tatsächlich jedermann – und selbstverständlich auch junge Menschen – sein Recht ausüben kann.

Es ist sinnvoll, sich einmal klar zu machen, welche politisch-rechtlichen Konsequenzen sich aus der grundlegenden Aussage »Jeder Mensch ist Selbstbestimmt von Geburt an« ergeben. Das Deutsche Kindermanifest erfüllt diese Aufgabe. Die Verwirklichung der Forderung, Kinder an der Ausübung ihrer Rechte nicht mehr zu behindern, wird mit dem Deutschen Kindermanifest nicht angesprochen. Dies fällt in den Bereich politischer Arbeit und wird entsprechend der jeweiligen historisch-gesellschaftlichen Situation durchgeführt werden. Das ist langfristige Arbeit. Dennoch lässt sich aber auch heute schon in vielen Bereichen die Behinderung der Inanspruchnahme von Rechten durch die Kinder aufgeben, vor allem bei den »Individuellen Rechten«. Hier kann jeder in seiner Familie – gestützt auf den Grundgesetzartikel 6 – das Deutsche Kindermanifest konkret werden lassen. aus: Jans-Ekkehard Bonte und Hubertus von Schoenebeck, Zum Verständnis des Deutschen Kindermanifestes, in: Freundschaft mit Kindern – Heft 4, Münster 1982, S. 37 ff.


Deutsches Kindermanifest - Der Beginn

Es gibt Rechte junger Menschen, vor denen ein staatliches Nein steht, und es gibt Rechte junger Menschen, vor deren Ausübung das Nein der Eltern steht. Die staatlich behinderten Rechte zu befreien ist eine politische Sache. Das Engagement für die Gleichberechtigung des Kindes erlangt den nötigen Einfluss, um die Gesetze zu ändern. Dies betrifft prinzipiell alle im Deutschen Kindermanifest aufgeführten Rechte, vor allem aber die Rechte auf Gleichheit, auf freie Entfaltung, auf rechtliche Verantwortung, auf rechtliches Gehör, auf Teilnahme am Rechtsleben, auf Teilnahme am öffentlichen Leben, auf Teilnahme an Wahlen, auf freie Meinungsäußerung, auf Arbeit gegen Entgelt, auf Mindesteinkommen, auf selbst bestimmtes Lernen und auf Dateninformation.

Es ist aber auch heute schon möglich, dass Kinder viele Rechte ausüben – wenn ihre Rechte in den Zuständigkeitsbereich der Eltern fallen und wenn die Eltern der Verwirklichung dieser Rechte nichts in den Weg stellen. Alle Eltern haben nämlich ein grundgesetzlich verbrieftes Erziehungsrecht (das zugleich als Pflicht verstanden wird): »Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht« (Artikel 6.2 des Grundgesetzes). Das Grundgesetz hat den Eltern durch das Erziehungsrecht eine starke Position gegeben – und sie können dieses Erziehungsrecht durchaus im Sinne des Deutschen Kindermanifests ausüben und damit zugleich ihre Pflege- und Erziehungspflicht erfüllen. Sie treten dann für Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Emanzipation ihrer Kinder ein. Der Artikel 11 des Deutschen Kindermanifestes enthält diese Perspektive: »Kinder haben das Recht, von Erwachsenen in der Lebensführung unterstützt zu werden. Dieses Recht ist die wohlverstandene Pflege- und Erziehungspflicht des Grundgesetzes.«

Unter der Protektion von Eltern können für Kinder folgende Rechte Realität werden: Das Recht auf freie Entfaltung, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Wahl der Lebenspartner, das Recht auf kinderfreundliche Geburt, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf freie Nahrungsaufnahme, das Recht auf eigenen Namen, das Recht auf Privatleben, das Recht auf Sexualität, das Recht auf religiöse Freiheit, das Recht auf Freizügigkeit. Beim Recht auf Selbstbestimmtes Lernen und beim Recht auf Dateninformation können Eltern den Kindern die Ausübung ihrer Rechte zwar nicht ermöglichen, sie aber doch durch grundlegende Loyalität und immer wieder auch durch konkrete Hilfe und Information unterstützen.

In der Praxis entscheidet zunächst ein jeder bei sich: »Ich will meinem Kind die Ausübung seiner Rechte nicht länger verweigern.« Diese Eltern kommen zu ihrer neuen Einstellung nicht nur aus grundsätzlichen Überlegungen, sondern vor allem durch ein verändertes Selbstverständnis. Sie sind in dieser Frage mit sich im reinen, haben herausgefunden, wie sie mit ihren Kindern leben wollen, und sie machen ihre täglichen Erfahrungen damit.

Einige Rechte können Eltern problemlos Wirklichkeit werden lassen, bei anderen wird es schwer werden. Erwachsene werden Schritt für Schritt lernen, Herrschaft über Kinder aufzugeben. Schritt für Schritt – denn niemandem ist geholfen, wenn Eltern sich überfordern und den Kindern gestatten, was sie eigentlich nicht gestatten wollen. Es kann schnell der Punkt kommen, wo vor lauter Unbehagen alles umkippt und viel restriktiver wird als vorher.

Reste von Unterdrückung aufgrund eigener Unzulänglichkeit und Angst werden sich zu Beginn nicht vermeiden lassen. Der neue Weg ist sicher auch eine langsame Befreiung. Beispielsweise werden Eltern aus Sorge um das Wohl ihrer Kinder letztlich immer wieder eingreifen und dies oder das wegnehmen. Aus der Sicht des Kindes und seiner Rechte ist so etwas nicht wirklich zu rechtfertigen. Es ist dann sinnvoll, ehrlich einzugestehen, dass man jetzt Recht beugt, keinen Ausweg aus diesem Dilemma sieht und das eigene Verhalten hinterfragbar macht.

Wenn es um Emanzipation und nicht um Gegenunterdrückung geht, sind die Grenzen, Sorgen und Ängste der Eltern zu berücksichtigen. Das bedeutet nicht, dass den Eltern die Rechte ihrer Kinder gleichgültig sind. Es zeigt nur, dass die Eltern vor lauter Kümmern um die Rechte ihrer Kinder das Sorgen um die eigene Würde nicht verlernt haben. Und genau dies – das Erkennen und Bewahren der Würde, der eigenen wie die der Kinder – ist die Voraussetzung dafür, dass alle Menschen- und Bürgerechte des Kindes eines Tages Wirklichkeit werden können.


Das Deutsche Kindermanifest


Im Jahr 1980 proklamiert der Freundschaft mit Kindern – Förderkreis e.V. das Deutsche Kindermanifest, in dem eine Ausgestaltung der Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und politischen Emanzipation des Kindes im Sinne vollwertiger Bürger- und Menschenrechte vorgenommen wird.

Deutsches Kindermanifest

Präambel

Die Menschenrechte sind unteilbar. Kinder, Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Jeder Mensch verfügt von Geburt an über die Fähigkeit der Selbstbestimmung. Das Selbstbestimmungsrecht des jungen Menschen anzuerkennen und junge Menschen in der Ausübung dieses Rechtes zu unterstützen ist historische Verantwortung und Verpflichtung erwachsener Menschen. Jeder junge Mensch muss ungeachtet seines Alters die Möglichkeit erhalten, von den Rechten, Privilegien und Verantwortlichkeiten erwachsener Menschen uneingeschränkt Gebrauch machen zu können.

I  Grundlegende Rechte

Artikel 1
Recht auf Gleichheit
Junge und erwachsene Menschen sind gleichberechtigt. Kinder werden in keiner Situation schlechter gestellt als Erwachsene. Kinder haben nicht weniger Rechte als Erwachsene. Kinder dürfen generell alles tun, was Erwachsene im Rahmen der Gesetze tun dürfen.

Artikel 2
Recht auf freie Entfaltung
Kinder haben das Recht, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten, soweit sie nicht die Rechte anderer beeinträchtigen.

Artikel 3
Recht auf rechtliche Verantwortung
Kinder haben das Recht, für ihr Leben und für ihre Taten die rechtliche Verantwortung zu übernehmen.

Artikel 4
Recht auf rechtliches Gehör
Kinder haben vor dem Gesetz und vor Gericht dieselben Rechte wie Erwachsene. Kinder können selbst vor Gericht klagen, um ihre Rechte durchzusetzen.


II  Soziale Rechte

Artikel 5
Recht auf Teilnahme am Rechtsleben
Kinder haben das Recht, am Rechtsleben uneingeschränkt teilzunehmen. Sie können Verträge schließen, über Eigentum verfügen, Geschäfte eröffnen, Vereine und Parteien gründen und in jeder anderen Form rechtsverbindlich tätig sein.

Artikel 6
Recht auf Teilnahme am öffentlichen Leben
Kinder haben das Recht, öffentliche Funktionen zu übernehmen und Staatsämter zu bekleiden.

Artikel 7
Recht auf Teilnahme an Wahlen
Kinder haben das aktive und passive Wahlrecht.

Artikel 8
Recht auf freie Meinungsäußerung
Kinder haben das Recht, ihre Meinung in Wort und Medien frei zu äußern und zu verbreiten.

Artikel 9
Recht auf Arbeit gegen Entgelt
Kinder haben das Recht, gegen Entgelt zu arbeiten.

Artikel 10
Recht auf Wahl der Lebenspartner
Kinder haben das Recht, sich von bisherigen Lebenspartnern zu trennen und neue Lebenspartner zu wählen. Kinder können eine eigene Familie gründen.

Artikel 11
Recht auf Unterstützung
Kinder haben das Recht, von Erwachsenen in der Lebensführung unterstützt zu werden. Dieses Recht ist die wohlverstandene Pflege- und Erziehungspflicht des Grundgesetzes.

Artikel 12
Recht auf Mindesteinkommen
Kinder haben das Recht auf das staatliche Mindesteinkommen, das Erwachsenen zusteht.


III  Individuelle Rechte

Artikel 13
Recht auf kinderfreundliche Geburt
Kinder haben das Recht auf eine kinderfreundliche Geburt, wie dies mindestens die Sanfte Geburt (Leboyer-Methode) gewährleistet.

Artikel 14
Recht auf körperliche Unversehrtheit
Kinder haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es gibt keine Züchtigung.

Artikel 15
Recht auf freie Nahrungsaufnahme
Kinder haben das Recht, jedes Nahrungs- und Genussmittel, das Erwachsenen zugänglich ist, ungehindert aufzunehmen oder zu verweigern.

Artikel 16
Recht auf eigenen Namen
Kinder haben das Recht, sich einen eigenen Vornamen zu geben.

Artikel 17
Recht auf Privatleben
Kinder haben das Recht auf ein Privatleben. Dies gilt auch innerhalb der Familie.

Artikel 18
Recht auf Sexualität
Kinder haben das Recht, ihr Sexualleben selbst zu bestimmen und Nachkommen zu zeugen.

Artikel 19
Recht auf Selbstbestimmtes Lernen
Kinder haben das Recht, ihr Lernen selbst zu bestimmen. Es gibt keine Schulpflicht und keine Unterrichtspflicht.

Artikel 20
Recht auf religiöse Freiheit
Kinder haben das Recht, eine Religionszugehörigkeit zu wählen und zu lösen.

Artikel 21
Recht auf Freizügigkeit
Kinder haben das Recht, ihren Aufenthaltsort zu bestimmen. Kinder unterliegen keiner Sperrstunde und können freizügig reisen.

Artikel 22
Recht auf Dateninformation
Kinder haben das Recht auf Information über alle Daten, die über sie geführt werden.

Der Freundschaft mit Kindern – Förderkreis e.V. proklamiert das Deutsche Kindermanifest 1980 auf dem Friedensmarkt in Münster/Westfalen vor dem historischen Saal des Westfälischen Friedens und vor dem Mahnmal der Opfer der Kriege und Gewalt. Das Deutsche Kindermanifest wird von Hubertus von Schoenebeck nach Vorlagen von John Holt und Richard Farson erarbeitet und am 3. Mai 1980 feierlich verlesen. Es wird der Öffentlichkeit durch die Zustellung an 150 Mediatoren aus Presse, Funk und Fernsehen übergeben.

Der Freundschaft mit Kindern – Förderkreis e.V. ist sich dabei über die begrenzte Wirkung einer Proklamation bewusst. Es kommt nicht darauf an, utopische Forderungen in die Welt zu setzen, sondern es soll der deutschen Öffentlichkeit erstmals die Idee der Selbstbestimmung, der Gleichberechtigung und der politischen Emanzipation des Kindes umfassend in einer konkreten rechtlichen Perspektive vorgestellt und zugänglich gemacht werden. Es wird an der gesellschaftlichen Situation liegen, wann und in welchem Umfang die Rechte des Manifestes Realität werden. Der Förderkreis arbeitet hierfür als Erwachsenen-Selbsthilfeorganisation: Je mehr Erwachsene ein von der Erziehungstradition befreites Selbstverständnis annehmen, desto eher werden sich die Forderungen des Manifestes verwirklichen. Die Arbeit des Förderkreises ist langfristig angelegt, und im Unterschied zu kämpferischen Aktionen geht es dem Förderkreis um Angebot, Aufklärung und Beratung sowie um Toleranz gegenüber den Andersdenkenden.